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Allgemeine Verkaufs- und Lieferungsbedingungen

der
DIRO Kunststoffe GmbH
Trendelburger Weg 27 a
34385 Bad Karlshafen

 

  1. Allgemeines

Unsere Bedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäfte zwischen uns und dem Käufer, auch wenn wir abweichenden Einkaufsbedingungen oder Gegen-bestätigungen, die wir hiermit ausdrücklich ablehnen, nicht widersprechen. Sie gelten spätestens mit Entgegennahme der Ware seitens des Käufers als vereinbart. Abweichungen bedürfen für jeden einzelnen Vertrag unserer schriftlichen Bestätigung.

 

  1. Angebote

Unsere Angebote sind generell freibleibend. Bestellungen des Käufers bei uns sowie Angebote, Auskünfte und Vereinbarungen unserer Mitarbeiter binden uns erst mit unserer schriftlichen Bestätigung.

 

  1. Preis

Sofern nicht ein Preis schriftlich als Festpreis vereinbart worden ist, sind wir berechtigt, unsere am Liefertag allgemein geltenden Preise zu berechnen. Ist die Abwälzung einer Kostenerhöhung auf den Käufer gesetzlich untersagt, so sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Frachtfrei gestellte Preise stehen unter der Bedingung unbehinderten Verkehrs.

 

  1. Lieferung/Gefahrenübergang

Wir sind zu Teillieferungen, die als selbständige Geschäfte gelten, berechtigt. Minder- oder Mehrlieferungen bis zu 15 % der verkauften Menge gelten als Vertragserfüllung. Lieferungen – auch frachtfreie – erfolgen auf Gefahr des Käufers. Die Gefahr geht auf den Käufer über sobald die Ware bereitgestellt ist, spätestens mit der Verladung der Ware in das Transportmittel. Nicht abgenommene Ware lagert auf Rechnung und Gefahr des Käufers. Überschreitet der Käufer durch seinen Abruf sein Kreditlimit, so sind wir von unserer Lieferverpflichtung entbunden.

 

  1. Versand

Der Versand erfolgt auf Kosten des Käufers. Mangels besonderer Weisung bestimmen wir als Beauftragte des Käufers Transportart und -Weg. Wir decken Versicherungen nur auf Weisung und Kosten des Käufers.

 

  1. Abnahme

Der Käufer hat für rechtzeitige Bereitstellung von Entladevorrichtungen Sorge zu tragen, bei der Abnahme mitzuwirken und uns rechtzeitig auf erschwerte Auslieferungsverhältnisse hinzuweisen.

 

  1. Lieferzeit

Die von uns angegebenen Liefertermine berücksichtigen die bei Auftragsannahme bestehenden Fertigungsmöglichkeiten und sind daher keine Fixtermine. Höhere Gewalt, Transport-schwierigkeiten, technische Fertigungsstörungen im eigenen oder im Betrieb unserer Lieferanten berechtigen uns, vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten oder die Lieferungen hinaus-zuschieben ohne dass dem Besteller hierdurch Ansprüche entstehen. Dies gilt auch dann, wenn die Ereignisse zu einem Zeitpunkt eintreten, in dem wir uns in Verzug befinden. Wird ein vereinbarter Liefertermin überschritten hat der Käufer, nach fruchtlosem Ablauf einer von ihm zu setzenden Nachfrist von mindestens vier Wochen, das Recht, vom Vertrag zurückzutreten. Schadenersatzansprüche wegen Verzug oder Unmöglichkeit sind ausgeschlossen, soweit der Schaden von uns nicht durch grobes Verschulden verursacht worden ist.

 

  1. Gewährleistungsbeschränkungen

Für die Eignung unserer Produkte zu bestimmten Verwendungszwecken haften wir nur, wenn wir dies ausdrücklich schriftlich bestätigt haben. Zähldifferenzen bis zu 3 % nach oben oder unten sind zulässig. Maßabweichungen sowie Folienstärken-toleranzen sind zulässig gemäß unseren Produktspezifikationen und berechtigen nicht zu Mängelrügen. Eine Gewähr für vollkommene Echtheits-Eigenschaften von Einfärbungen und Drucken kann nicht übernommen werden. Dem Käufer ist bekannt, dass auch bei größter Sorgfalt nicht vermieden werden kann, dass Regenerate sowie nicht typgerechte Ware Fremdstoffe enthalten können, was sich auch im günstigen Preis gegenüber Neuware widerspiegelt. Wir haften deshalb nicht, wenn die gekaufte Ware sich für die vom Käufer gedachte Verwendung als ungeeignet erweisen sollte. Auch eine Produkthaftung ist ausgeschlossen.

 

  1. Beanstandungen / Haftung

Der Käufer hat die Ware unverzüglich nach Empfang zu unter-suchen, erforderlichenfalls eine Probeverarbeitung vorzunehmen, um zu prüfen, ob die von uns gelieferte Ware einwandfrei und für den vorgesehenen Zweck geeignet ist und wenn sich ein Mangel zeigt, uns unverzüglich Anzeige zu machen. Unterlässt der Käufer die Prüfung oder wird die Ware von ihm verarbeitet oder veräußert, so gilt dies als vorbehaltlose Genehmigung. Die Beanstandung einer Lieferung berechtigt nicht zur Ablehnung weiterer Lieferungen aus demselben oder einem anderen Vertrag. Schadenersatzansprüche irgendwelcher Art sind ausgeschlossen.

Für Ersatzlieferungen gelten ebenfalls diese Bestimmungen. Ein Mängelanspruch ist ausgeschlossen, wenn der Käufer es versäumt hat, Rückgriffsrechte gegen Dritte zu wahren (z. B. bahnamtliche Tatbestandsaufnahme, Fehlmengen-bescheinigung). Unsere Maßnahmen zur Mängelbeseitigung gelten nicht als Mängelanerkenntnis. Durch Verhandlungen über eine Beanstandung verzichten wir nicht auf den Einwand, dass die Rüge nicht rechtzeitig, sachlich unbegründet oder sonst ungenügend gewesen sei. Für mangelhafte Ware wird nach Rückgabe Ersatz geleistet oder nach unserer Wahl Wandlung oder Minderung durchgeführt. Bei der Verletzung vertraglicher Pflichten haben wir nur Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit zu vertreten. Wir haften nicht für den Ersatz mittelbarer Folgeschäden.

 

  1. Zahlungsbedingungen

Unsere Rechnungen sind zahlbar ab Rechnungsdatum innerhalb vereinbarter Fristen. Wechsel und Schecks sind keine Barzahlung, sie werden, wenn wir ihre Hergabe einräumen, nur vorbehaltlich Diskontierungsmöglichkeit gegen Vergütung aller Spesen zahlungshalber angenommen. Zur rechtzeitigen Vorlage von Wechseln und Schecks sind wir nicht verpflichtet. Gegenforderungen berechtigen den Käufer nur dann zur Aufrechnung, wenn sie unbestritten oder rechtskräftig fest-gestellt sind. Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Käufer nur wegen Ansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis zu.

 

  1. Zahlungsverzug

Bei Zahlungsverzug, der ohne Mahnung eintritt, können wir Verzugszinsen in Höhe von banküblichen Sätzen berechnen und weiteren Schaden geltend machen, z. B. in Form eines Kredit-zuschlages. Ferner können wir weitere Lieferungen auf diesen sowie andere Verträge ganz oder teilweise zurückhalten oder ablehnen und die sofortige Bezahlung aller Lieferungen, Voraus-kasse sowie bei Verschulden Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen.

 

  1. Eigentumsvorbehalt

Die gelieferte Ware bleibt bis zu vollständigen Bezahlung, bei Hergabe von Schecks und Wechseln bis zu deren Einlösung, aller bestehenden Forderungen unser Eigentum. Für den Fall, dass der Käufer unsere Ware verarbeitet veräußert, tritt er hiermit schon jetzt alle daraus entstehenden Forderungen gegen seinen Kunden mit allen Nebenrechten, insbesondere Sicherheiten, an uns ab.

 

  1. Erfüllungsort, Gerichtsstand, maßgebendes Recht

Erfüllungsort für alle Lieferungen, auch frachtfreie, ist Bad Karlshafen. Erfüllungsort für die Verbindlichkeiten des Käufers und Gerichtsstand ist Hofgeismar. Für den Vertrag ist ausschließlich deutsches Recht maßgebend.

 

  1. Teilunwirksamkeit

Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen und der evtl. weiter getroffenen Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. Die Vertragspartner sind verpflichtet, die unwirksame Bestimmung durch eine ihr im wirtschaftlichen Erfolg möglichst gleichkommende Regelung zu ersetzen.

 

Stand: Dezember 2018